Versicherungen & Finanzen Blog

Interessantes rund um den Versicherungsschutz und Geldanlagen

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung stellt, analog zu gesetzlichen, die medizinische Versorgung im Krankheitsfall sicher. Hierzu gehören alle erforderlichen ambulanten und stationären Behandlungen, die medikamentöse Versorgung sowie entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen.
Als Versicherungsträger agieren privatrechtliche Unternehmen, die für ihre Leistungen eine vertraglich individuelle und vom Einkommen unabhängige Versicherungsprämie erheben.

Die PKV kommt in erster Linie für Beamte, Selbstständige sowie freiberuflich tätige Personen infrage. Ein Mindesteinkommen ist bei diesen Berufsgruppen nicht erforderlich.
Darüber hinaus können sich all jene Angestellten für die private Versicherungsform entscheiden, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen ausschließlich jene, deren Brutto-Jahreseinkommen über der sogenannten Jahresentgeltgrenze von derzeit 49950 Euro (Stand 2010) liegt.

Die Aufnahme in eine private Krankenversicherung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, darunter Alter, Geschlecht, eventuelle behandlungsbedürftige Vorerkrankungen und aktueller gesundheitlicher Zustand. In Abhängigkeit von diesen Kriterien im Sinne einer Risikoeinschätzung, wie auch von gewünschten Leistungen gestaltet sich der Anfangsbeitrag für den Versicherten. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, verschiedene Angebotsmodule zu einem persönlichen Tarif zu kombinieren und kann so das Versicherungsangebot auf individuelle Bedürfnisse zuschneiden. Als Einstieg gilt immer der Basistarif, der in etwa mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Zu den zusätzlich wählbaren Modulen gehören beispielsweise das Einzelzimmer im Krankenhaus, die psychotherapeutische Versorgung, die Chefarztbehandlung, die Erstattung von Sehhilfen und Zahnersatz etc.

Neben dem Vorteil der individuellen Leistungsgestaltung und der damit verbundenen umfangreichen Absicherungsmöglichkeiten erfährt der Versicherte detailliert, wie sich Arztgebühren zusammensetzen. Für jede medizinische Leistung wird eine ausführliche Rechnung ausgestellt, die gemäß der vertraglichen Vereinbarungen von der privaten Krankenversicherung erstattet wird. Eine Praxisgebühr, wie sie seitens der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt ist, wird nicht erhoben. Je nach Inanspruchnahme von Leistungen besteht die Möglichkeit, gezahlte Beiträge teilweise rückerstattet zu bekommen. Diese Option wird von den verschiedenen Versicherungsunternehmen unterschiedlich geregelt und kann sowohl in Rabattform (steigend bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen) oder aber als Pauschale gewährt werden.