Versicherungen & Finanzen Blog

Interessantes rund um den Versicherungsschutz und Geldanlagen

Reiserücktrittsversicherung

Posted on | April 15, 2010 | No Comments

Reiserücktrittsversicherung

Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, häufiger ebenso als Reiserücktrittsversicherung bezeichnet, ist eine von verschiedenen Reiseversicherungen. Es werden im Rahmen dieser Reiserücktrittsversicherung Kosten versichert die entstanden sind, weil ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist, welches das Wahrnehmen der gebuchten Reise verhindert. Es muss sich hier natürlich um ein versichertes Ereignis handeln und zudem ist eine weitere Voraussetzung für die Leistung der Versicherung, dass dieses Ereignis nicht vorhersehbar war und plötzlich eingetreten sein muss. Zu diesen als unvorhersehbar bezeichneten Ereignissen zählen vor allen Dingen eine plötzliche schwere Erkrankung des Versicherten (eine leichte Erkältung wird sicher nicht anerkannt), die zudem durch eine ärztliche Bescheinigung gegenüber der Versicherungsgesellschaft nachgewiesen werden muss. Weitere unvorhersehbare und versicherte Ereignisse sind ein schwerer Unfall des Versicherten vor Reiseantritt, Schwangerschaft und kurzfristig eingetretene Arbeitslosigkeit. Auch wenn ein naher Angehöriger (Eltern, Kinder) kurz vor dem Antritt der Reise stirbt, greift in der Regel der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung.

Versichert sind alle Kosten, meistens bis zu einer Maximalhöhe, die durch den Nicht-Antritt der Reise aufgrund der geschilderten versicherten Ereignisse entstehen. Das sind vor allen Dingen Gebühren für die Stornierung der Reise, die je nach Zeitpunkt der Stornierung bis zu 100 Prozent der Reisekosten darstellen können. Auch die Kosten für bereits gebuchte und bezahlte Veranstaltungen oder Dienstleistungen am Reiseort werden übernommen. In der Regel muss man eine Reiserücktrittsversicherung übrigens spätestens zehn Tage nach Buchung der Reise abschließen und jede an der Reise teilnehmende Person separat versichern. Im Zusammenhang mit einer Reiserücktrittsversicherung wird oftmals auch eine Reiseabbruchversicherung angeboten. Beide Versicherungen sind sich von den grundsätzlichen Leistungen her sehr ähnlich, aber dennoch sind zwei verschiedene Situationen durch die jeweilige Versicherung versichert. Während im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung der Fall versichert ist, dass eine Reise erst gar nicht angetreten werden kann, ist im Rahmen der Reiseabbruchversicherung der Fall versichert, dass eine bereits angetretene Reise vor Beendigung abgebrochen werden muss. Die akzeptierten Ereignisse, die zum Abbruch der Reise führen können, sind nahezu die gleichen wie bei der Reiserücktrittsversicherung.

Related posts:

  1. Reiseversicherungen
  2. Reiseabbruchversicherung – Urlaubsgarantie
  3. Die Reisenotfallversicherung – Ergänzung zur Reisekrankenversicherung
  4. Reisegepäckversicherung – Schutz bei Verlust des Reisegepäcks